Die wichtigsten Tipps um teure Abmahnungen zu vermeiden.
Wer fremde Dateien wie Musik, Videos oder Bilder
iillegal aus dem Internet downloaded oder öffentlich weiter verwendet und dabei
die Urheberrechte verletzt, muss mit teuren Abmahnungen rechnen. Der
Hightechverband Bitkom rät den Verbrauchern deswegen bei Downloads und
Tauschbörsen genau hinzusehen, um kein rechtliches Risiko einzugehen.
Egal um welche Art von Dateien es sich
handelt - wenn man urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung
veröffentlicht handelt man illegal. Urheberrechtsverletzungen können
zivilrechtliche Folgen wie Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen der
Rechteinhaber nach sich ziehen.
Nutzungsrechte vorher abklären
Sobald man auf fremd produzierte Inhalte wie Musik, Bilder oder Texte
zurückgreift und diese auf der eigenen Homepage verwendet, sollte man unbedingt
Informationen über die Rechte dieser Produkte einholen. Der Bundesverband für
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom)
empfiehlt in jedem Fall zu klären, ob der Musiktitel oder das Bild geschützt
sind, bevor man eine dieser Dateien für die eigene Seite im Internet
nutzt.
Verbraucher können sich beispielsweise im Impressum informieren,
wer für die Inhalte verantwortlich ist und ob der Urheber der Veröffentlichung
zugestimmt hat. Grundsätzlich gilt: Wer die Möglichkeit hat die Inhalte selber
zu erstellen, ist damit immer besser beraten. Andernfalls muss man in der Regel
die Rechte der Inhalte erwerben, zum Beispiel bei der Gesellschaft für
musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) oder
dem Künstler selbst, um sich nicht strafbar zu machen.
Markenrechte
immer beachtenWenn man in Internetportalen so genannte No-Name
Produkte anbietet, sollten Verbraucher Schreibweisen wie "im Rolex-Stil"
vermeiden. Das verletzt das Markenrecht des Herstellers. Außerdem darf man keine
Plagiate vertreiben. Denn mit dem Verkauf von gefälschten Markenartikeln begeht
man ebenfalls eine Straftat.
Downloadportale und
TauschbörsenBei kostenlosen Film- und Musikangeboten ist es
sinnvoll, genauer hinzusehen. Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet
dürfen nicht heruntergeladen werden. Eine Empfehlung des Bitkom ist, das
kostenlose Angebot mit dem auf anderen Webseiten zu vergleichen. Muss man dort
für den gleichen Musiktitel bezahlen, sollten Verbraucher stutzig werden.
Manchmal werden aber auch Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten - dann ist der
Download unbedenklich.
Legal ist auch, Musik von Internet-Radios
mitzuschneiden und auf dem PC zu speichern. Wer jedoch diese urheberrechtlich
geschützten Werke öffentlich zugänglich macht, überschreitet das Gesetz.
Besondere Vorsicht ist bei Tauschbörsen geboten. Um diese für Musik und Filme zu
nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen
Festplatte für andere
Nutzer zugänglich machen. Wer einen falschen Klick macht, öffnet vielleicht
ungewollt sein Musik-Archiv. Die Inhaber von Urheberrechten können dann von
Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben.
Ein Gesetz, das zum 1. September 2008 in Kraft getreten ist, ermöglicht dem
Rechteinhaber so den straftätig gewordenen zu ermitteln, um gegebenfalls
Ansprüche geltend zu machen.
Reagieren bei AbmahnungenWenn
Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der
Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall
reagieren - sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz
beantragen und eine einstweilige Verfügung einholen. Dann wird die
Auseinandersetzung teuer. Neben einer Geldstrafe können zusätzlich
Schadensersatzforderungen des Rechteinhabers und Abmahnungskosten vom
Abgemahnten verlangt werden. Wer eine Abmahnung erhält, sollte deshalb möglichst
einen Anwalt einschalten um sicher zu gehen, dass die Forderungen nicht zu hoch
oder gar unbegründet sind. Ist der Abmahner aber im Recht, ist es sinnvoll die
Unterlassung zu unterschreiben beziehungsweise die Strafe zu zahlen.