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Internet - Multimedia - Handy

Internet - Multimedia - Handy: Wissen: Multimedia im Web nutzen - ohne Urheberrechtsverletzung

Posted by CAITRIONAGH on Aug 23, 2009 - 03:25 PM

Internet - Multimedia - Handy


Die wichtigsten Tipps um teure Abmahnungen zu vermeiden.

Wer fremde Dateien wie Musik, Videos oder Bilder iillegal aus dem Internet downloaded oder öffentlich weiter verwendet und dabei die Urheberrechte verletzt, muss mit teuren Abmahnungen rechnen. Der Hightechverband Bitkom rät den Verbrauchern deswegen bei Downloads und Tauschbörsen genau hinzusehen, um kein rechtliches Risiko einzugehen.

Egal um welche Art von Dateien es sich handelt - wenn man urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung veröffentlicht handelt man illegal. Urheberrechtsverletzungen können zivilrechtliche Folgen wie Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber nach sich ziehen.

Nutzungsrechte vorher abklären

Sobald man auf fremd produzierte Inhalte wie Musik, Bilder oder Texte zurückgreift und diese auf der eigenen Homepage verwendet, sollte man unbedingt Informationen über die Rechte dieser Produkte einholen. Der Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) empfiehlt in jedem Fall zu klären, ob der Musiktitel oder das Bild geschützt sind, bevor man eine dieser Dateien für die eigene Seite im Internet nutzt.

Verbraucher können sich beispielsweise im Impressum informieren, wer für die Inhalte verantwortlich ist und ob der Urheber der Veröffentlichung zugestimmt hat. Grundsätzlich gilt: Wer die Möglichkeit hat die Inhalte selber zu erstellen, ist damit immer besser beraten. Andernfalls muss man in der Regel die Rechte der Inhalte erwerben, zum Beispiel bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) oder dem Künstler selbst, um sich nicht strafbar zu machen.

Markenrechte immer beachten

Wenn man in Internetportalen so genannte No-Name Produkte anbietet, sollten Verbraucher Schreibweisen wie "im Rolex-Stil" vermeiden. Das verletzt das Markenrecht des Herstellers. Außerdem darf man keine Plagiate vertreiben. Denn mit dem Verkauf von gefälschten Markenartikeln begeht man ebenfalls eine Straftat.

Downloadportale und Tauschbörsen

Bei kostenlosen Film- und Musikangeboten ist es sinnvoll, genauer hinzusehen. Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Eine Empfehlung des Bitkom ist, das kostenlose Angebot mit dem auf anderen Webseiten zu vergleichen. Muss man dort für den gleichen Musiktitel bezahlen, sollten Verbraucher stutzig werden. Manchmal werden aber auch Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten - dann ist der Download unbedenklich.

Legal ist auch, Musik von Internet-Radios mitzuschneiden und auf dem PC zu speichern. Wer jedoch diese urheberrechtlich geschützten Werke öffentlich zugänglich macht, überschreitet das Gesetz. Besondere Vorsicht ist bei Tauschbörsen geboten. Um diese für Musik und Filme zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer  einen falschen Klick macht, öffnet vielleicht ungewollt sein Musik-Archiv. Die Inhaber von Urheberrechten können dann von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Ein Gesetz, das zum 1. September 2008 in Kraft getreten ist, ermöglicht dem Rechteinhaber so den straftätig gewordenen zu ermitteln, um gegebenfalls Ansprüche geltend zu machen.

Reagieren bei Abmahnungen

Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren - sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen und eine einstweilige Verfügung einholen. Dann wird die Auseinandersetzung teuer. Neben einer Geldstrafe können zusätzlich Schadensersatzforderungen des Rechteinhabers und Abmahnungskosten vom Abgemahnten verlangt werden. Wer eine Abmahnung erhält, sollte deshalb möglichst einen Anwalt einschalten um sicher zu gehen, dass die Forderungen nicht zu hoch oder gar unbegründet sind. Ist der Abmahner aber im Recht, ist es sinnvoll die Unterlassung zu unterschreiben beziehungsweise die Strafe zu zahlen.